Gesundheitskiosk

Sektor:

Medizin

Modellkommune:

Alle

Stichwörter:

Gesundheitsförderung
Prävention

Ausgangslage:

Menschen in sozial oder strukturell benachteiligten Regionen verfügen oftmals über einen schlechteren bzw. schwierigeren Zugang zu Angeboten des Gesundheitswesens und damit in der Konsequenz über einen schlechteren Gesundheitszustand und eine schlechtere Gesundheitskompetenz.

Beschreibung:

Um diesen Menschen einen besseren Zugang zu medizinischen Leistungen zu verschaffen, zur besseren Koordination der Versorgung und auch, um bereits vor Ort tätige Ärzte zu entlasten, plant das Bundesgesundheitsministerium deutschlandweit den Aufbau von mehr als 1.000 „Gesundheitskiosken“. Hierbei handelt es sich um (mobile) Anlaufstellen, in denen Patienten besonders niedrigschwellig in allen Fragen zur Gesundheit, Gesundheitsförderung und ihrer sozialen Situation beraten werden können. Neben der Beratung gehören u. a. die Koordinierung von Gesundheitsleistungen und einfache medizinische Routinetätigkeiten zu den Aufgaben der Kioske. Das Fachpersonal in den Gesundheitskiosken kommt aus Gesundheits- und Sozialberufen (z. B. examinierte Pflegefachkräfte). Der Grundgedanke: Menschen, die diese Angebote wahrnehmen, werden seltener krank, brauchen seltener eine Behandlung und müssen deshalb nicht so häufig ins Krankenhaus.

Anknüpfungspunkte:

- Gesetzliche Grundlage: „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)“
- Initiativrecht zur Errichtung eines Kiosks liegt bei den Kommunen
- Finanzierung über die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen (mit Beteiligung der Kommunen mit rund 20%)
- Alle drei Jahre: Evaluation der Arbeit der Kioske von unabhängigen Instituten